Zellveränderungen können sich zu Vorstufen bösartiger Erkrankungen (sog. Dysplasien) entwickeln. Um ein Fortschreiten der Erkrankung frühzeitig zu verhindern, ist es deshalb nötig, sie genau zu untersuchen und möglichst bald zu entfernen.
Die Grenze zwischen Gebärmutterhalsschleimhaut und dem äußeren Muttermund verläuft – je nach Alter – oberflächlich auf dem in die Scheide ragenden Teil des Gebärmutterhalses (sog. Portio) oder weiter innen im Muttermund. Dieser Bereich ist durch den Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen gefährdet.
Um Zellveränderungen in dem ganzen Grenzbereich sicher zu erfassen, ist es notwendig, sowohl vom Gebärmutterhalskanal als auch von der Portio ein entsprechend großes Stück herauszuschneiden (Konisation) sowie höher gelegene Schleimhaut auszuschaben (Kürettage) und das Gewebe einer mikroskopischen Untersuchung zuzuführen.
Inhalt
Wie wird der Eingriff durchgeführt?
Der Eingriff erfolgt in Allgemeinnarkose oder in Regionalbetäubung (Spinal-, Periduralanästhesie), über deren Einzelheiten und spezifische Risiken Sie gesondert aufgeklärt werden. Er kann jedoch auch in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie, Paracervical- Blockade) durchgeführt werden.
Vor dem Eingriff wird im Allgemeinen die Blase durch Einlegen eines Blasenkatheters entleert.
Nach Desinfektion wird die Scheide gespreizt und in Einzelfällen ein Medikament zur Verhinderung stärkerer Blutungen in die Gebärmutter eingespritzt. Danach entnimmt der Arzt Gewebe aus einem kleinen Teilbereich des Muttermundes, oder er schneidet mit einem speziellen Messer oder elektrisch einen Kegel (Konus) aus dem Gebärmutterhals und dem Muttermund heraus. Tiefe und Breite des Konus richten sich nach dem Lebensalter und dem bisherigen Befund.
Gegebenenfalls wird auch eine Hysteroskopie (Gebärmutterspiegelung) vorgenommen.
Soll eine Ausschabung des Gebärmutterhalskanals und eventuell der Gebärmutterhöhle durchgeführt werden, erfolgt dies mit einem scharfen Schaber (Kürette, ähnlich einem scharfen kleinen Löffel mit langem Stiel).
Abgeschlossen wird der Eingriff durch Nähte und/oder durch Verschorfung der Wundfläche. Häufig wird zur Blutstillung eine Tamponade in die Scheide gelegt, die nach einigen Stunden wieder entfernt wird.
Mit welchem Ergebnis ist zu rechnen?
In vielen Fällen dient der Eingriff nicht nur einer genauen Diagnosestellung, sondern auch der gleichzeitigen Behandlung durch die vollständige Entfernung des veränderten Gewebes.
Manchmal ergeben die feingeweblichen Untersuchungen jedoch, dass durch die entnommenen Gewebestücke die krankhaften Veränderungen nicht vollständig erfasst werden konnten. In diesen Fällen kann eine Wiederholung der Konisation oder gar die Entfernung der Gebärmutter (bei abgeschlossener Familienplanung) ärztlicherseits empfohlen werden.
Wird jedoch eine bösartige Erkrankung festgestellt (z. B. Gebärmutterhalskrebs), muss mit einer Radikaloperation gerechnet werden. Darüber werden Sie und/oder Ihr weiterbehandelnder Arzt informiert.
Ist mit Spätfolgen zu rechnen?
Veränderungen der Form und Weite von Gebärmutterhals bzw. Muttermund sind nach der Entfernung eines Kegels vom Gebärmutterhals (Konisation) möglich. Deshalb kann es bei späteren Schwangerschaften zu einer Muttermundverschlussschwäche kommen, die Früh- oder Fehlgeburten zur Folge haben kann. Durch häufigere Befundkontrolle kann dies jedoch meist rechtzeitig erkannt werden.
Andererseits kann eine Vernarbung des Muttermundes zu einer Verzögerung eines späteren Geburtsverlaufes führen. In seltenen Fällen kann dann ein Kaiserschnitt notwendig werden.
Es können zudem schmerzhafte Störungen der Monatsblutung auftreten.